Der Bundesgerichtshof hatte in einer neuen Entscheidung über einen Verstoß eines Vermieters gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit von Betriebskosten, im Speziellen Müllgebühren, zu befinden.
Der Mieter hat die Darlegungs- und Beweislast für einen entsprechenden Verstoß des Vermieters. mehr . . .
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